Am Markt sind die Energieversorger in der Schlacht um die deutsche Energiewende anhaltend in der Defensive, vor Gericht können sie hingegen Erfolge erzielen. Die zu erwartenden Zahlungen verschaffen E.ON immerhin eine hilfreiche Atempause, um die Neuausrichtung weiter voranzutreiben.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom Anfang der Woche haben die Energieversorger Anrecht auf eine Rückerstattung der Brennelementesteuer, für E.ON geht es hier immerhin um 1,7 Mrd. Euro. Weitere Zahlungen könnten als Schadensersatz für die Ad-hoc-Abschaltung von Kernkraftwerken anstehen, nach einem Gerichtserfolg von RWE pocht E.ON nun auf 250 Mio. Euro für die Atommeiler Unterweser und Isar 1 und will im Zweifelsfall ebenfalls Gerichte bemühen.
Bis dem Unternehmen aber tatsächlich Geld zufließt, das auch ergebniswirksam verbucht werden kann, wird aber noch etwas Zeit vergehen. Das Schadensersatzprocedere wurde jetzt erst gestartet, und über die Brennelementesteuer müssen noch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Nicht nur deswegen war das Echo der Analystenzunft verhalten. Zum Teil wurde darauf verwiesen, dass eine Rückzahlung der Steuer bereits eingepreist sei (UBS), zum Teil lenkten die Analysten den Blick auf andere Problemfelder von E.ON, etwa das Auslandsgeschäft in den problematischen Märkten Russland, Brasilien und Türkei (Independent Research). Von fünf aktuellen Studien plädierten drei auf Verkaufen und nur eine auf Kaufen.
Dennoch sendet die Aktie im Fahrwasser der aktuellen Gerichtserfolge ein kleines Signal der Hoffnung. Kurzfristig konnte der Wert bei 13,50 Euro ein kleines Doppeltief ausbilden. Können auf dieser Basis nun auch die Widerstände bei 13,75 und 13,85 Euro überwunden wären, wäre der kurzfristige Abwärtstrend bei E.ON Geschichte.
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